Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Dann sind für Sie nur zwei Dinge wichtig:
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Ist der Schaden mitversichert?
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Muss ich eine Selbstbeteiligung tragen?
Klar: Sie haben bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt, für welchen Risikobereich Sie Rechtsschutz benötigen.
Logisch also, dass eine KFZ-Rechtsschutz keine Kosten eine Arbeitsrechtsstreites übernehmen wird.
Alle weiteren Fragen kläre ich für Sie:
Ich übernehme für Sie gerne die lästige Abwicklung der Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Das bedeutet, ich kläre für Sie mit Ihrer Versicherung alle Fragen hinsichtlich:
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der Übernahme anfallender außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten und
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die Abrechnung der angefallenen Kosten
Sie brauchen sich hierum nicht zu kümmern.
Was ich dafür benötige?
Nur den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Vertragsnummer.
Mehr nicht!